Das Erneuerbare-Energien-Gesetz – was ist das, was nützt das, was kostet das.

In dieser Woche wollen wir uns etwas genauer mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz dem EEG, beschäftigen. In unserem täglichen Nachrichtenüberblick war schon häufig die Rede davon. Aber gerade in Hinblick auf die Bundestagswahl im September diesen Jahres lohnt sich ein genauerer Blick darauf, denn das EEG spielt auch in den Wahlprogrammen der Parteien eine Rolle.

Zunächst eine kurze Definition:

Das Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien oder EEG regelt die Einspeisetarife von Strom aus erneuerbaren Energien in das allgemeine Stromnetz. Das EEG soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern, indem es wirtschaftliche Anreize setzt, erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlage) zu installieren. Seit dem Inkrafttreten wurde es in 47 Staaten übernommen und hat damit weltweit Vorbildcharakter.

Das Prinzip:
Der Betreiber einer EE-Anlage erhält über einen bestimmten Zeitraum von 20 Jahren einen festgelegten Vergütungssatz. Dieser orientiert sich an der Erzeugungsart. Diese sind Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie. Jährlich sinkt der Einspeisetarif um einen ebenfalls festgelegten Prozentsatz, die sogenannte Degression.
Der örtliche Netzbetreiber ist zur Einspeisung des so produzierten Stroms verpflichtet. Die Differenz zwischen dem Vergütungssatz und dem Strompreis am Markt werden zwischen den Energieversorgungsunternehmen bundesweit aufgeteilt. Diese Kosten fließen als EE-Umlage in die Kalkulation und Abrechnung der Endverbraucherpreise ein.

Geschichte des EEG:
Der Vorläufer des heutigen EEG war das Stromeinspeisungsgesetz von 1990. Hier liegt die Betonung auf Einspeisung: damals wurde EE-Strom hauptsächlich von kleinen Erzeugern produziert, denen die großen Netzbetreiber häufig die Einspeisung in das Stromnetz verweigerten. Dieses Gesetzt verpflichtete die Betreiber zur Annahme des Stroms. Die Vergütung von Windstrom war schon damals ungefähr kostendeckend im Gegensatz zu bspw. dem Strom aus Sonnenenergie.
Am 1. April 2000 wurde das Stromeinspeisungsgesetz durch das EEG ersetzt. 2003 lief das 100.000-Dächer-Programm aus und wurde ebenfalls in das EEG aufgenommen. Dieses Programm förderte bis dahin die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen anhand günstiger Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
2004 wurde das EEG erstmals novelliert. Die Union setzte damals die Reduzierung der  Windstromförderung durch. Die zweite EEG-Novelle von 2008/2009 hatte das Ziel, erneuerbare Energien bis 2020 auf einen Anteil zwischen 25 und 30 Prozent zu erhöhen. Die Grundstrukturen blieben, es gab allerdings einige Detail-Änderungen.
Väter des EEGs sind der SPD-Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer und Hans-Josef Fell, Bundestagsabgeordneter von Bündnis90/Die Grünen.