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Neue Studie des Sachverständigenrats für Umweltfragen belegt: 100 Prozent regenerative Stromversorgung bis 2050 möglich

Am 23. Februar stellte der Sachverständigenrat für Umweltfragen in Berlin seine neue Studie „Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung“ der Öffentlichkeit vor. Der Sachverständigenrat ist ein überparteiliches und unabhängiges Gremium das aus sieben Universitätsprofessoren besteht. Der Rat wurde 1971 von der Bundesregierung eingerichtet und leistet wissenschaftliche Beratung in der deutschen Umweltpolitik.

In seiner neuen Studie kommt der Sachverständigenrat zu dem Schluss, dass Deutschland seine Stromversorgung bis zum Jahr 2050 zu 100 Prozent auf regenerative Energien umstellen kann. Eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke oder gar ein Neubau von Kohlekraftwerken ist hierfür nicht erforderlich. Bestehende Kraftwerke (mit einer Restlaufzeit von durchschnittlich 35 Jahren), ein geringer Zubau von Gaskraftwerken sowie eine steigende Energieeffizienz reicht als „Brücke“ aus. Dabei muss das bisherige Ausbautempo regenerativer Energien nicht einmal gesteigert werden. Der Rat bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die beschlossene Laufzeitverlängerung der unflexiblen Atomkraftwerke mit der Transformation hin zu einer regenerativen Stromversorgung unvereinbar ist. Hinsichtlich der Kosten kommt der Rat zu dem Schluss, dass eine vollständig regenerative Energieversorgung langfristig weniger kostet als ein wie auch immer gearteter konventioneller Strommix: „Die inflationsbereinigten Stromgestehungskosten einer regenerativen Vollversorgung im Jahr 2050 werden insgesamt unter denjenigen eines CO2-armen, konventionellen Energiemix liegen, da steigende Brennstoffkosten und die Kosten für Emissionszertifikate vermieden werden können.“ Zugleich kann „die Sicherheit der Versorgung (…) trotz der Schwankungen in der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, zu jeder Zeit gewährleistet werden.“

Darüber hinaus entwickelt der Sachverständigenrat verschiedene Handlungsempfehlungen für die  deutsche Energiepolitik, die helfen sollen das Ziel einer vollständig regenerativen Energieversorgung bis 2050 zu erreichen. Zwei der acht Handlungsempfehlungen wurden bei der gestrigen Präsentation ausführlicher vorgestellt:

Um den Netzausbau zu beschleunigen, soll das Planungsverfahren reformiert und vereinfacht werden; auf zwei statt bislang drei Stufen. Der Reformvorschlag zielt darauf ab, möglichst viele betroffene Interessen (beispielsweise Umweltverbände und Bürgergruppen) bereits in der ersten Stufe in das Planungsverfahren einzubeziehen. Durch diese frühe Beteiligung soll die Akzeptanz für die Ausbauprojekte erhöht werden, was wiederum helfen soll spätere Verzögerungen (beispielsweise durch Klagen) zu vermeiden.

Die Förderung des Ausbaus regenerativer Energien in Form des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll bestehen bleiben. Dabei soll der Einspeisevorrang sowie die feste Mindestvergütung für nicht regelbare Technologien beibehalten werden. Der Sachverständigenrat empfiehlt jedoch eine Reform des EEG. So soll bei der Förderung künftig stärker auf das Kriterium der Kosteneffizienz geachtet werden. Die Förderung von Windenergie an Land soll größtenteils unverändert fortgeführt werden. Im Fall der Windenergie auf See empfiehlt der Rat künftig auf ein Ausschreibungsmodell umzustellen. Der Staat würde Offshoreprojekte ausschreiben, die dann an diejenigen Unternehmen vergeben werden, die die Errichtung und den Betrieb der Windparks mit einer möglichst geringen (garantierten) Einspeisevergütung realisieren können. Sollten die ausgewählten Unternehmen die Parks dann doch nicht bauen, so ist vorgesehen, dass der Staat die Bau- und Betriebsgenehmigungen wieder entziehen kann. Hierdurch soll vermieden werden, dass Bauprojekte durch unwillige oder inkompetente Unternehmen blockiert werden. Im Fall der Biomasse soll verstärkt die Nutzung von landwirtschaftlichen Reststoffen gefördert werden. Daher soll die Höhe der Vergütung künftig mit dem Anteil der eingesetzten Reststoffe steigen oder fallen. „Der Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo-Bonus) [soll] wegen seiner negativen Umweltfolgen abgeschafft werden.“ Zudem soll die Erbringung von Regelenergiedienstleistungen (also die Lieferung von Energie in Zeiten von Stromunterversorgung) stärker gefördert werden. Hier kommt der Biomasse als einer der wenigen regelbaren Energiequellen eine besondere Bedeutung zu. Im Fall der Photovoltaik (PV) setzt der Rat auf ein „niedriges aber stabiles Wachstum“. Große Zubauwellen (wie in den letzten Jahren) sollen vermieden werden. Daher empfiehlt der Rat eine absolute Obergrenze des jährlichen Zubaus einzuführen.

Obwohl der Bericht in großen Teilen stimmig erscheint gibt es doch einzelne Punkte, die Fragen aufwerfen. So setzt der Sachverständigenrat beim zukünftigen Mix regenerativer Energien sehr stark auf Offshore-Wind. In allen acht Szenarien für das Jahr 2050 stellt Offshore-Wind den Großteil der Stromversorgung. Onshore-Wind, Photovoltaik und Geothermie spielen eine eher kleinere Rolle. Biomasse, Solarthermie und Laufwasser leisten nur einen sehr geringen Beitrag zur Stromversorgung. -  In Hinblick auf die Versorgungssicherheit des Gesamtsystems macht eine derart starke Fokussierung auf eine einzelne Energiequelle (Wind auf See) nachdenklich.