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Bundesverband Erneuerbare Energien schlägt 10-Punkte-Programm vor, um den Ausbau regenerativer Energien zu beschleunigen und den Atomausstieg voranzutreiben
Am 21. März stellte der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) auf einer Pressekonferenz ein 10-Punkte-Programm vor, das helfen soll den Ausbau regenerativer Energien (EE) in Deutschland zu beschleunigen. Adressat des Programms sei die Politik, die mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ihre eigenen Energieziele schneller erreichen könne.
Überarbeitung sachbezogener Gesetzestexte (EE-Ausbaubeschleunigungsgesetz):
Beim Ausbau regenerativer Energien spielen verschiedene Gesetze eine wichtige Rolle, u.a. Erneuerbare-Energien-Gesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Raumordnungsgesetz, Naturschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und andere. In all diese Gesetze soll das Ziel des Umstiegs auf regenerative Energien aufgenommen werden. Zusätzlich sollen diejenigen Paragraphen der Gesetze überarbeitet werden, welche den Ausbau regenerativer Energien bislang bremsen. Dies gilt insbesondere für das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung. So könnte beispielsweise die Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen verringert werden.
Projektstab zur Flächenerschließung einrichten:
Bund, Länder und Kommunen sollen gemeinsam einen Projektstab einrichten. Dieser soll klären, wie schnell neue Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien ausgewiesen werden können.
Modernisierungsprogramm für Radaranlagen:
Die Radaranlagen der Bundeswehr sollen auf moderne Digitaltechnik umgestellt werden. Bislang werden die veralteten Radaranlagen von Windenergieanlagen gestört. Dies verhindert wiederum an vielen Orten den weiteren Ausbau der Windkraft.
Neuausrichtung der Netzregulierung:
Der Ausbau der Stromnetze wird in Deutschland von der Bundesnetzagentur nach festgelegten Maßgaben reguliert. Die bisherigen Regulierungsmaßstäbe führen laut Aussage des Bundesverbandes Erneuerbare Energien bislang dazu, dass Netzbetreiber ihre Netze allein unter dem Aspekt der Kosteneffizienz ausbauen. Künftig soll hier zunehmend der Gesichtspunkt „Integration Erneuerbarer Energien“ berücksichtigt werden.
Erdverkabelung im 110-Kilovolt Stromnetz:
Um den Widerstand gegen den künftigen Netzausbau zu reduzieren soll auf der 110-Kilovolt Spannungsebene die Erdverkabelung zum Regelfall erklärt werden. Diese Technologie wird von den Bürgern wesentlich besser akzeptiert als Freileitungen. Eventuelle Mehrkosten würden dabei durch das vermiedene Einspeisemanagement ausgeglichen.
Gewerbesteuersplitting bei neuen Netztrassen:
Auch auf Seiten der Kommunalverwaltung soll die Akzeptanz von Netzausbauprojekten durch finanzielle Anreize erhöht werden. So sollen künftig alle Gemeinden die von Netzausbauprojekten betroffen sind an der Gewerbesteuer des jeweiligen Netzbetreibers beteiligt werden.
Anreize für Netzintegration schaffen:
Der Staat soll (wie bereits angekündigt) finanzielle Anreize für solche Technologien schaffen, die eine stabile Stromversorgung auf vollständig regenerativer Basis ermöglichen. Hierzu gehören u.a. Kombikraftwerke, regelbare Biogasanlagen, Speichertechnologien und Smart Grids-Anwendungen. Durch derartige Technologien könne auch der viel besprochene Netzausbau minimiert werden.
Neues Finanzierungskonzept für die Umstellung im Wärmesektor:
Bislang sollte die Umstellung im Wärmesektor (d.h. mehr Erneuerbare, steigende Effizienz) über den mit der Laufzeitverlängerung gekoppelten Energie- und Klimafonds bezahlt werden. Dieser droht nun wegzubrechen. Daher soll die Transformation nun über eine vom Bundeshaushalt unabhängige „Erneuerbare-Energien-Wärmeprämie“ finanziert werden.




